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In Anbetracht der Schlussfolgerung des Gutachtens der Behörde von 2021 zur Sicherheit von Titandioxid (E 171) bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff sollte die Zulassung zur Verwendung von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln aufgehoben werden. Titandioxid (E 171) darf daher nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden. Da Titandioxid (E 171) nicht mehr für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sein wird, sollte auch der Verweis darauf aus dem Eintrag zur Verwendung von Kaliumaluminiumsilicat (E 555) als Trägerstoff in Anhang III Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gestrichen werden.
Am 6. Mai 2021 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheitsbewertung von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff . Vor…
1. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: a) Teil A Nummer 2 Punkt 5 erhält folgende Fassung: „5. Die Farbstoffe E 123, E 127, E…
Am 12. Juli 2019 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zu den vorgeschlagenen Änderungen der Spezifikationen für als…
Titandioxid (E 171) ist ein Stoff, der nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Farbstoff in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist.
Da die Behörde jedoch keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit als Lebensmittelzusatzstoff verwendetem Titandioxid (E 171) festgestellt…
Am 14. September 2016 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung der Sicherheit von Titandioxid (E 171) als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.