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Am 15. April 2019 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde , die zu dem Schluss gekommen war, dass auf Grundlage der vorgelegten Daten die wissenschaftlichen Belege nicht ausreichen, um einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verzehr von Nutrimune (einer pasteurisierten Kuhmagermilch, fermentiert mit Lactobacillus paracasei CBA L74) und der Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen von Kleinkindern herzustellen. Da die Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.
Am 30. Januar 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass die…
Am 18. Juni 2013 ging der Kommission und den Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Am 1. Juni 2010 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Am 4. November 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf…
Am 6. April 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass das Lebensmittel „regulat®.pro.kid IMMUN“, das Gegenstand der gesundheitsbezogenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.