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Die Kommission, die Mitgliedstaaten und der Antragsteller erhielten die wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser Angabe von der Behörde, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang zwischen der Einnahme von Bifidobacterium animalis subsp. lactis Bi-07 und einer positiven physiologischen Wirkung (d. h. der Verbesserung der Symptome einer unzureichenden Verdauung von Laktose) bei Personen mit unzureichender Verdauung von Laktose festgestellt wurde. Da die gesundheitsbezogene Angabe nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für die Aufnahme in die Unionsliste zugelassener Angaben entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.
Die Kommission, die Mitgliedstaaten und der Antragsteller erhielten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu dieser Angabe, in welcher der Schluss…
Am 12. August 2021 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu dieser Angabe, in welcher der Schluss…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 22. Dezember 2009 zugeleiteten Stellungnahme zu dem…
Am 1. Juni 2010 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Am 6. April 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Am 22. Juli 2016 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, wonach anhand der vom Antragsteller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.