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Um das Vertrauen in diese Datenvermittlungsdienste zu stärken, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Daten und die Einhaltung der von den betroffenen Personen und den Dateninhabern auferlegten Bedingungen, ist es erforderlich, einen Rechtsrahmen auf Unionsebene zu schaffen, in dem stark harmonisierte Anforderungen an die vertrauenswürdige Erbringung solcher Datenvermittlungsdienste festgelegt werden und der von den zuständigen nationalen Behörden umgesetzt wird. Dieser Rahmen wird dazu beitragen, dass betroffene Personen und Dateninhaber sowie Datennutzer eine bessere Kontrolle über den Zugang zu ihren Daten und deren Nutzung im Einklang mit dem Unionsrecht haben. Die Kommission könnte auch darauf hinwirken und den Weg dafür bereiten, dass auf Unionsebene unter Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger Verhaltenskodizes, insbesondere zur Interoperabilität, entwickelt werden. Sowohl bei der Datenweitergabe zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern sollten die Anbieter von Datenvermittlungsdiensten eine neuartige europäische Art der Daten-Governance ermöglichen, indem sie eine Trennung zwischen der Bereitstellung, der Vermittlung und der Nutzung von Daten in der Datenwirtschaft vorsehen. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten könnten auch eine spezifische technische Infrastruktur für die Vernetzung von betroffenen Personen und Dateninhabern mit Datennutzern bereitstellen. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, diese Infrastruktur so zu gestalten, dass KMU und Start-up-Unternehmen nicht auf technische oder sonstige Hindernisse stoßen, wenn sie an der Datenwirtschaft teilnehmen wollen. Datenvermittlungsdienste sollten Dateninhabern oder betroffenen Personen insbesondere zur Erleichterung des Datenaustauschs, z. B. durch vorübergehende Speicherung, Pflege, Konvertierung, Anonymisierung und Pseudonymisierung anbieten dürfen. Diese Werkzeuge und Dienste sollten jedoch nur auf ausdrücklichen Antrag oder mit der Zustimmung des Dateninhabers oder der betroffenen Person verwendet werden; und in diesem Zusammenhang angebotene Werkzeuge Dritter sollten Daten zu keinen anderen Zwecken verwenden. Gleichzeitig sollten Anbieter von Datenvermittlungsdiensten die ausgetauschten Daten anpassen dürfen, um auf Wunsch des Datennutzers deren Nutzbarkeit für den Datennutzer zu verbessern oder die Interoperabilität, beispielsweise zur Konvertierung der Daten in bestimmte Formate zu verbessern.
Es muss auf Unionsebene gehandelt werden, um das Vertrauen in die gemeinsame Datennutzung zu stärken, indem geeignete Mechanismen geschaffen werden, die es den…
Es ist wichtig, dass ein durch Wettbewerb geprägtes Umfeld für die gemeinsame Datennutzung ermöglicht wird. Ein Schlüsselelement zur Verbesserung des Vertrauens…
Das Vertrauen in die Datenwirtschaft kann nur weiter gestärkt werden, wenn die Schutzvorkehrungen, mit denen die Kontrolle über die strategischen und sensiblen…
Es ist notwendig, die Bedingungen für die gemeinsame Datennutzung im Binnenmarkt zu verbessern und dazu einen harmonisierten Rahmen für den Datenaustausch zu…
Datenvermittlungsdienste dürften eine Schlüsselrolle in der Datenwirtschaft spielen, insbesondere durch die Unterstützung und Förderung freiwilliger Verfahren…
Zu einer besonderen Kategorie von Datenvermittlungsdiensten gehören Anbieter von Diensten, die ihre Dienste betroffenen Personen anbieten. Diese Anbieter von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.