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Damit betroffene Personen und Dateninhaber anerkannte datenaltruistische Organisationen ohne Weiteres erkennen können und dadurch ihr Vertrauen in diese Anbieter wächst, sollte ein in der gesamten Union wiedererkennbares, gemeinsames Logo eingeführt werden. Das gemeinsame Logo sollte zusammen mit einem QR-Code mit Link zum öffentlichen Unionsregister der anerkannten datenaltruistischen Organisationen erscheinen.
Auf Antrag des Anbieters von Datenvermittlungsdiensten bestätigt die für Datenvermittlungsdienste zuständige Behörde, dass der Anbieter von…
Um für eine Eintragung in ein öffentliches nationales Register anerkannter datenaltruistischer Organisationen infrage zu kommen, muss eine Einrichtung
eine öffentliche Website mit vollständigen und aktuellen Informationen über die Einrichtung und ihre Tätigkeiten, einschließlich mindestens der Informationen…
Eine anerkannte datenaltruistische Organisation informiert betroffene Personen oder Dateninhaber vor der Verarbeitung ihrer Daten auf klare und leicht…
Damit betroffene Personen und Dateninhaber in der Union anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten ohne Weiteres erkennen können und dadurch ihr…
Es wird erwartet, dass die Eintragung anerkannter datenaltruistischer Organisationen und die Verwendung des Labels "in der Union anerkannte datenaltruistische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.