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Für Datenbanken, die personenbezogene Daten enthalten, gibt es Techniken, die Analysen ermöglichen, z. B. Anonymisierung, differentielle Privatsphäre, Generalisierung oder Datenunterdrückung und Randomisierung, Verwendung synthetischer Daten oder ähnlicher Methoden sowie sonstige dem Stand der Technik entsprechende Methoden zur Wahrung der Privatsphäre, die zu einer datenschutzfreundlicheren Datenverarbeitung beitragen könnten. Die Mitgliedstaaten sollten öffentliche Stellen dabei unterstützen, solche Techniken optimal zu nutzen, um so viele Daten wie möglich für die gemeinsame Nutzung verfügbar zu machen. Mithilfe dieser Techniken im Verbund mit umfassenden Datenschutz-Folgenabschätzungen und sonstigen Schutzvorkehrungen kann ein Beitrag zu mehr Sicherheit bei der Verwendung und Weiterverwendung personenbezogener Daten geleistet werden und dürfte eine sichere Weiterverwendung vertraulicher Geschäftsdaten für Forschung, Innovation und statistische Zwecke gewährleistet werden können. In vielen Fällen bedeutet die Anwendung solcher Techniken, Folgenabschätzungen und sonstiger Schutzvorkehrungen, dass die Verwendung und Weiterverwendung von Daten nur in einer sicheren Verarbeitungsumgebung möglich ist, die der öffentlichen Stelle eingerichtet und beaufsichtigt wird. Auf Unionsebene gibt es Erfahrungen mit solchen sicheren Verarbeitungsumgebungen, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission für Forschungsarbeiten zu statistischen Mikrodaten genutzt werden. Allgemein sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten stets auf einer der Rechtsgrundlagen beruhen, die in den Artikeln 6 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679 bestimmt sind.
Leistung technischer Unterstützung bei der Pseudonymisierung und Sicherstellung, dass die Datenverarbeitung in einer Weise erfolgt, bei der die Privatsphäre,…
Die Vorstellung, dass Daten, die von öffentlichen Stellen oder sonstigen Einrichtungen mithilfe öffentlicher Gelder generiert oder erhoben wurden, auch der…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 sollten die Grundsätze des Datenschutzes nicht auf anonyme Informationen angewendet werden, d. h. auf…
Wenn sie die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, sollten die nach der vorliegenden Richtlinie auszuarbeitenden Spezifikationen angemessene und…
Um den Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Daten zu erleichtern und das Verfahren für die Bereitstellung solcher Daten zur Weiterverwendung gemäß…
Die Grundsätze der Datenminimierung und des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind von wesentlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.