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Die Genehmigungsverfahren sollten weder zu einem Verwaltungsaufwand führen, der gemessen an der Größe oder der Komplexität eines Vorhabens unverhältnismäßig ist, noch Hindernisse für die Entwicklung der transeuropäischen Netze und den Marktzugang schaffen.
Die Genehmigungsverfahren und -formalitäten dürfen weder abschreckend sein noch die Erbringung der Dienstleistung in unangemessener Weise erschweren oder…
Die Genehmigungsverfahren sollten nicht zu einem Verwaltungsaufwand führen, der in keinem Verhältnis zur Größe und zur möglichen Bedeutung der Erzeuger steht.…
Für die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste sollte das am wenigsten schwerfällige Genehmigungssystem gewählt werden, um die Entwicklung…
Die Bestimmungen in Bezug auf Verwaltungsverfahren sollten nicht darauf abzielen, die Verwaltungsverfahren zu harmonisieren, sondern darauf, übermäßig…
Zur Verringerung der Komplexität sowie im Interesse der Effizienz und Transparenz und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollten…
Langwierige Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen sind eines der Haupthindernisse für Investitionen in Projekte für Energie aus erneuerbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.