Erwägungsgrund 33 32023R1114
Um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu verhindern, sollten die zuständigen Behörden ein Kryptowerte-Whitepaper nicht vor dessen Veröffentlichung genehmigen müssen. Die zuständigen Behörden sollten jedoch befugt sein, Änderungen am Kryptowerte-Whitepaper und etwaigen Marketingmitteilungen und erforderlichenfalls die Aufnahme von zusätzlichen Angaben in das Kryptowerte-Whitepaper zu verlangen.