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Die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung ist ein wichtiger Bestandteil des Pakets von Maßnahmen, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Erfüllung der Verpflichtungen der Union im Rahmen des europäischen Grünen Deals sowie des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) , des mit dem Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen achten Umweltaktionsprogramms sowie der rechtsverbindlichen Verpflichtung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich sind, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken.
Die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung ist auch ein wichtiger Bestandteil des Pakets von Maßnahmen, die für die Bekämpfung des Verlusts an…
Um die Klimaschutzzusagen der Union gemäß dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von…
Damit das neue Unionsziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 erfüllt werden kann, müssen die unter…
Im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal, der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 („Europäischer Grüner Deal“) dargelegt ist, wurde…
In ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ gibt die Kommission das Ziel für die Union vor, bis 2050 Klimaneutralität…
Diese Verordnung wird zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union beitragen. Im Einklang mit den Zielen des Übereinkommen von Paris, das am 12.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.