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Der bestehende Unions-Rechtsrahmen konzentriert sich auf die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels und befasst sich nicht direkt mit der Entwaldung. Er besteht aus der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates , und der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates . Beide Verordnungen wurden im Rahmen einer Eignungsprüfung bewertet, bei der festgestellt wurde, dass die Rechtsvorschriften zwar positive Auswirkungen auf die Politikgestaltung im Forstsektor hatten, die Ziele der beiden Verordnungen — die Eindämmung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels und die Verringerung des Verbrauchs von Holz aus illegalem Einschlag in der Union — jedoch nicht erreicht wurden, und es wurde das Fazit gezogen, dass der alleinige Schwerpunkt auf der Legalität des Holzes nicht ausreicht, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 ist das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem Unionsmarkt verboten. Sie sieht…
In der Folgenabschätzung möglicher politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der von der Union verursachten Entwaldung und Waldschädigung, in den Schlussfolgerungen…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Illegaler Holzeinschlag ist ein weit verbreitetes Problem von großer internationaler Bedeutung. Er bedroht die Wälder in erheblichem Maße, da er zur Entwaldung…
Eine der aufgrund dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen sollte darin bestehen, das erstmalige Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen aus illegalem…
In der Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 2003 mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT): Vorschlag für einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.