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Um den Beitrag der Union zur Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung zu verstärken und sicherzustellen, dass relevante Erzeugnisse aus Lieferketten in Verbindung mit Entwaldung und Waldschädigung nicht auf dem Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, sollten relevante Erzeugnisse weder auf dem Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt noch ausgeführt werden, es sei denn, sie sind entwaldungsfrei und wurden im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt. Um zu bestätigen, dass dies der Fall ist, sollte ihnen stets eine Sorgfaltserklärung beigefügt werden.
Diese Verordnung sollte andere Maßnahmen ergänzen, die in der Mitteilung mit dem Titel „Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der…
Die Händler sollten dafür verantwortlich sein, Informationen zu sammeln und aufzubewahren, um für Transparenz in Bezug auf die Lieferkette der relevanten…
Zur Vervollständigung des rechtlichen und politischen Rahmens der Union in Bezug auf Zwangsarbeit sollten das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von in…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 ist das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem Unionsmarkt verboten. Sie sieht…
Auf der Grundlage eines systemischen Ansatzes sollten die Marktteilnehmer geeignete Maßnahmen einleiten, um sicherzustellen, dass die relevanten Erzeugnisse,…
Vor der Einleitung einer Untersuchung sollte die federführend zuständige Behörde von den zu bewertenden Wirtschaftsakteuren die Vorlage von Informationen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.