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Um sicherzustellen, dass diese Verordnung weiterhin relevant bleibt und im Einklang mit den Handelsentwicklungen und den wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen steht, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte in Bezug auf die in Anhang I dieser Verordnung enthaltene Liste der KN Codes für relevante Erzeugnisse zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Um die in der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten KN-Codes mit den in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 aufgeführten KN-Codes in Einklang zu bringen,…
Um die Wirksamkeit dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um…
Um eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung und die Berücksichtigung der Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu gewährleisten, sollte der Kommission die…
Um dem technischen Fortschritt in den betreffenden Bereichen oder Änderungen der einschlägigen Rechtsakte der Union Rechnung zu tragen, sollte der Kommission…
Zur Ergänzung und Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung ergänzen oder ändern zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.