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Nachdem Sensus B.V. (Royal Cosun) einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Frutalose® und der Aufrechterhaltung eines normalen Stuhlgangs (Frage Nr. EFSA-Q-2020-00631) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Frutalose® Chicorée-Oligofructose trägt durch die Erhöhung der Stuhlfrequenz zu einer regelmäßigen Darmfunktion bei.“ Der Antragsteller legte auch drei alternative Formulierungen vor.
Nachdem Beghin-Meiji und Tereos Syral einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatten, wurde die Behörde ersucht, eine…
Am 12. August 2021 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu dieser Angabe, in welcher der Schluss…
Nachdem Tate & Lyle PLC einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Nachdem BENEO-Orafti S.A. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz geschützter…
Nachdem Dextro Energy GmbH & Co. KG einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem Dextro Energy GmbH & Co. KG einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.