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Die Bemerkungen von Nestlé S.A. zur Stellungnahme der Behörde zu der gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Beta-Glucanen aus Hafer und/oder Gerste in durch Druckkochen hergestellten verzehrfertigen Frühstückscerealien und der Verringerung des Anstiegs des Blutzuckerspiegels nach ihrem Verzehr (Frage Nr. EFSA-Q-2020-000447), die bei der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 eingegangen sind, wurden bei der Annahme der vorliegenden Verordnung berücksichtigt.
Nachdem Nestlé S.A. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur…
Nachdem Valens Int. d.o.o. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 8. Dezember 2011 zugeleiteten Stellungnahme den…
Nachdem Cargill Incorporated einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt und den Schutz geschützter Daten im…
Am 8. April 2021 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu dieser Angabe in welcher der Schluss…
Zugelassene gesundheitsbezogene Angabe (Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.