Erwägungsgrund 38 32010L0084Die Richtlinie 2001/83/EG sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32008L0029RICHTLINIE 2008/29/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2001/83/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32012L0026RICHTLINIE 2012/26/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG hinsichtlich der Pharmakovigilanz (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2001/83/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32012L0012Die Richtlinie 2001/112/EG sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 37 32011L0062Die Richtlinie 2001/83/EG sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 17 32022L0642RICHTLINIE (EU) 2022/642 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. April 2022 zur Änderung der Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG in Bezug auf Ausnahmen von bestimmten Verpflichtungen für bestimmte im Vereinigten Königreich bereitgestellte Humanarzneimittel in Bezug auf Nordirland und in Bezug auf Zypern, Irland und Malta (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG sollten daher entsprechend geändert werden.