Erwägungsgrund 16 32023R1230
Um zu vermeiden, dass für dasselbe Produkt Rechtsvorschriften doppelt erlassen werden, sollten Waffen, einschließlich Feuerwaffen, die der Richtlinie (EU) 2021/555 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen, vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.