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Weitere Risiken im Zusammenhang mit neuen digitalen Technologien sind solche, die durch böswillige Dritte hervorgerufen werden und sich auf die Sicherheit von Produkten auswirken, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Diesbezüglich sollten die Hersteller dazu verpflichtet sein, verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, die sich auf den Schutz der Sicherheit des in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkts beschränken. Dies schließt nicht aus, dass andere Rechtsvorschriften der Union, die sich speziell mit Aspekten der Cybersicherheit befassen, auf in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Produkte angewendet werden.
Bestimmte Cybersicherheitsrisiken, die sich auf die Sicherheit von Verbrauchern sowie Protokolle und Zertifizierungen auswirken, können in sektorspezifischen…
In dieser Verordnung werden horizontale Cybersicherheitsvorschriften festgelegt, die nicht speziell für bestimmte Branchen oder bestimmte Produkte mit digitalen…
Mit dieser Verordnung werden Cybersicherheitsrisiken gezielt angegangen. Produkte mit digitalen Elementen können jedoch noch andere Sicherheitsrisiken bergen,…
Alle Produkte mit digitalen Elementen, die in ein größeres elektronisches Informationssystem integriert oder mit ihm verbunden sind, können unter bestimmten…
Zur Adressierung der Risiken, die von böswilligen Handlungen Dritter ausgehen und sich auf die Sicherheit von Produkten auswirken, die in den Anwendungsbereich…
Mit dieser Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen geschaffen werden, damit Hardware- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.