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Die Liste der Produkte in Anhang IV der Richtlinie 2006/42/EG basierte bisher auf dem Risiko, das von der bestimmungsgemäßen Verwendung oder einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung dieser Produkte oder von ihrer kritischen Schutzfunktion ausgeht. Es gibt jedoch im Maschinensektor neue Möglichkeiten für die Konstruktion und den Bau von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, die unabhängig von der bestimmungsgemäßen Verwendung oder einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung höhere Risikofaktoren mit sich bringen könnten. So sollten beispielsweise Systeme mit selbstentwickelndem Verhalten, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, aufgrund ihrer Merkmale wie Datenabhängigkeit, Undurchsichtigkeit, Autonomie und Konnektivität, die die Wahrscheinlichkeit und Schwere von Schäden sehr stark erhöhen und die Sicherheit der Maschine oder des dazugehörigen Produkts ernsthaft beeinträchtigen könnten, in Anhang I aufgenommen werden. Daher sollte die Konformitätsbewertung eines Sicherheitsbauteils oder eines Systems mit selbstentwickelndem Verhalten, das Sicherheitsfunktionen gewährleistet, von unabhängigen Dritten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob das Sicherheitsbauteil unabhängig in Verkehr gebracht wurde oder Teil eines in eine Maschine eingebetteten Systems ist, das in Verkehr gebracht wird. Wenn jedoch in eine Maschine ein System eingebettet ist, dessen Sicherheitsbauteile bereits einer Konformitätsbewertung durch unabhängige Dritte unterzogen wurde, als sie unabhängig in Verkehr gebracht wurde, sollte diese Maschine nicht allein aufgrund dessen von unabhängigen Dritten neu zertifiziert werden müssen, dass dieses System eingebettet wurde.
die Art der mit der Funktion der Kategorie von Maschinen oder dazugehörigen Produktkategorie verbundenen inhärenten Gefährdung unter Berücksichtigung der…
Haben die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats aufgrund von eigenen Marktüberwachungstätigkeiten oder von Informationen, die sie von einer…
Die Entwicklung des Stands der Technik im Maschinensektor hat Auswirkungen auf die Einordnung der Kategorien der in Anhang I aufgeführten Maschinen oder…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für Fahrzeuge gemäß Artikel 2 Nummer 1 Buchstaben a, b und c Angaben über Zahl und Schwere der in Anhang II und…
In Anbetracht ihrer kritischen Schutzfunktion sollten bestimmte Komponenten, die in der nicht erschöpfenden Liste der Sicherheitsbauteile in Anhang II…
Die Sicherheit der ganzen Maschine oder des ganzen dazugehörigen Produkts hängt von den Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zwischen seinen Komponenten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.