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Die Genehmigung für den Wirkstoff Epoxiconazol lief am 30. April 2020 aus, und der Antragsteller zog seinen Antrag auf Erneuerung zurück. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff wurden widerrufen. Für Epoxiconazol gelten keine CXL oder Einfuhrtoleranzen. Daher sollten die in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für diesen Stoff festgelegten RHG gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a gestrichen werden. Die RHG für alle Erzeugnisse sollten in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung auf die Bestimmungsgrenze festgesetzt werden.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Etridiazol lief am 31. Mai 2021 aus und es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Alle Zulassungen für…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Denatoniumbenzoat lief am 30. November 2020 aus und es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Alle…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Etoxazol wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2105 der Kommission mit einer besonderen Bestimmung erneuert, wonach…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Bromoxynil wurde mit der Verordnung (EU) 2020/1276 der Kommission unter anderem aufgrund von Bedenken im Hinblick auf die…
Die Genehmigung für Triflumizol lief am 30. Juni 2020 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Pencycuron lief am 31. Mai 2021 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle Zulassungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.