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Im Jahr 2020 gab es eine RASFF-Meldung, weil hohe Mengen genotoxischer und karzinogener Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) im Lebensmittelzusatzstoff E 471 festgestellt wurden, der bei der Herstellung eines Brotaufstrichs verwendet wird. Solange die Behörde keine Empfehlungen für die Festlegung von Höchstgrenzen für Glycidylfettsäureester in dem Lebensmittelzusatzstoff abgegeben hat, wurden aufgrund dieser Meldung Folgemaßnahmen im Rahmen von Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffen. Es wurden stark schwankende Konzentrationen und hohe Mengen von Glycidylestern (ausgedrückt als Glycidol) in handelsüblichen Proben des Lebensmittelzusatzstoffs nachgewiesen, die von der Industrie infolge der Aufforderung zur Datenübermittlung im selben Zeitraum analysiert wurden.
Da der Lebensmittelzusatzstoff E 471 ohne Höchstmengenangabe („quantum satis“) in Lebensmittelkategorien zugelassen ist, für die Höchstgehalte für das…
Da neue Herstellungstechniken eingeführt werden, mit denen Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) mit einem geringeren Gehalt an…
Da neue Herstellungstechniken eingeführt werden, mit denen der Lebensmittelzusatzstoff Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E 475) mit einem geringeren…
Es ist daher angezeigt, die Spezifikationen für Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E 475) zu ändern. Die Definition des Lebensmittelzusatzstoffs sollte so…
In Anbetracht der Empfehlung der Behörde und der in der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission festgelegten Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in…
Aus denselben Gründen und auch aufgrund seines niedrigeren Gehalts an Glycidylfettsäureestern sollte der Lebensmittelzusatzstoff Mono- und Diglyceride von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.