Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 30. September 2021 zu dem Ergebnis, dass es keinen Anlass für Sicherheitsbedenken gibt, wenn der Lebensmittelzusatzstoff E 471 in den Lebensmittelkategorien 13.1.1 (Säuglingsanfangsnahrung) und 13.1.5.1 (Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und besondere Säuglingsanfangsnahrung) des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gemäß Anhang III der genannten Verordnung verwendet wird. Die Behörde empfahl, die geltenden Spezifikationen für Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) anzupassen, und zwar insbesondere durch die Absenkung der Höchstgrenzen für toxische Elemente und die Aufnahme von Höchstgrenzen für Verunreinigungen und Bestandteile, bei denen Sicherheitsbedenken bestehen.
Am 26. September 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) als…
Am 10. November 2017 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zur…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 471 MONO- UND DIGLYCERIDE VON SPEISEFETTSÄUREN folgende Fassung:…
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in verschiedenen…
Am 29. November 2018 veröffentlichte die Behörde eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und toxikologischer Daten über den…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen, Erucasäure, der Summe aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.