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Die Kommission stimmt mit dem Dossiereinreicher überein, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 0,124 mg/m3 verhindert, dass Erzeugnisse, die große Mengen an Formaldehyd freisetzen, in der Union in Verkehr gebracht werden, und dass es angezeigt ist, die Exposition gegenüber Formaldehyd in Innenräumen zu begrenzen. Nach Auffassung der Kommission dürfte aufgrund bestehender freiwilliger und nationaler Emissionsgrenzwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass bei den meisten Erzeugnissen, die heute in Verkehr gebracht werden, bereits zu erwarten ist, dass sie den Grenzwert von 0,124 mg/m3 einhalten, die Risikominderung durch das Erreichen des in den WHO-Leitlinien angeführten Werts gering sein. Ferner wäre — unter Berücksichtigung der Stellungnahme des RAC — das Erreichen des in den WHO-Leitlinien angeführten Werts nicht ausreichend, um das festgestellte Risiko anzugehen. Ebenso entsprechen die derzeitigen Konzentrationswerte im Inneren von Straßenfahrzeugen meist dem vorgeschlagenen Grenzwert von 0,1 mg/m3.
Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme zur Kontrolle des Risikos durch Formaldehyd in der Innenraumluft und im…
Der Dossiereinreicher schlug daher vor, das Inverkehrbringen von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern in Erzeugnissen, die eine Exposition der Verbraucher…
Am 13. März 2020 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) seine Stellungnahme an. Darin befand er, dass die…
Die Kommission vertritt, unter Berücksichtigung des Dossiers gemäß Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, die Ansicht, dass von aus Erzeugnissen…
Ebenso ist es angezeigt, einen niedrigeren Grenzwert für das Vorhandensein von Formaldehyd im Inneren von Straßenfahrzeugen festzulegen, die der breiten…
Die Kommission erkennt an, dass die Kosten durch die Senkung des Grenzwerts exponentiell ansteigen und sich die geschätzten Gesamtkosten für die Industrie bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.