Erwägungsgrund 4 32021R1902VERORDNUNG (EU) 2021/1902 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung betrifft die Stoffe, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 als CMR-Stoffe eingestuft sind, und gilt ab dem 1. März 2022.
Erwägungsgrund 4 32022R1531VERORDNUNG (EU) 2022/1531 DER KOMMISSION vom 15. September 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln und zur Berichtigung der Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung betrifft Stoffe, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/849der Kommission , die ab dem 17. Dezember 2022 gilt, als CMR-Stoffe der…
Erwägungsgrund 4 32021R2204VERORDNUNG (EU) 2021/2204 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Einstufung von in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1182 aufgeführten Stoffen gilt ab dem 1. März 2022. Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte…
Erwägungsgrund 5 32021R2204VERORDNUNG (EU) 2021/2204 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Einstufung von in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/849 aufgeführten Stoffen gilt ab dem 17. Dezember 2022. Die mit der vorliegenden Verordnung…
Erwägungsgrund 11 32020R2096VERORDNUNG (EU) 2020/2096 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, unter die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende Produkte, persistente organische Schadstoffe, bestimmte flüssige Stoffe oder Gemische, Nonylphenol und Prüfverfahren für Azofarbstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 gilt ab dem 1. Oktober 2021. Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Beschränkung für Stoffe, die mit der…
Erwägungsgrund 4 32023R1132VERORDNUNG (EU) 2023/1132 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die Beschränkungen unterliegen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die neue Einstufung der Stoffe in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gilt ab dem 1. Dezember 2023. Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Beschränkung…