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Der Höchstgehalt für Cadmium in Rettichen, der durch die Verordnung (EU) 2021/1323 von 0,10 auf 0,020 mg/kg gesenkt wurde, gilt auch für Erdmandeln. Dieser Höchstgehalt wurde auf der Grundlage der damals verfügbaren Daten über das Vorkommen der am häufigsten verzehrten Arten innerhalb der Warengruppe der Rettiche (Raphanus sativus var. sativus) gesenkt. In der Zwischenzeit liegen jedoch spezifische Daten für Erdmandeln vor, aus denen hervorgeht, dass Erdmandeln höhere Cadmiumkonzentrationen aufweisen als andere Rettiche. Der für Cadmium in Erdmandeln festgelegte Höchstgehalt ist aus diesem Grund nicht mit dem Grundsatz „As Low As Reasonably Achievable (ALARA) (so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar)“ vereinbar. Ferner ist angesichts der geringen Verbrauchsmenge von Erdmandeln ihr Beitrag zur Cadmiumexposition der Verbraucher begrenzt.
Um dem „ALARA“-Grundsatz Rechnung zu tragen und unverhältnismäßige Beanstandungsraten für Erdmandeln und andere Kulturpilze als Agaricus bisporus, Lentinula…
Auf der Grundlage der Daten über das Vorkommen, die nach der Durchführung der Risikominderungsmaßnahmen erhoben wurden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/1323…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1323 wurden die Höchstgehalte bei Kulturpilzen für Agaricus bisporus, Lentinula edodes und Pleurotus ostreatus von 0,20 mg/kg und…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme und des wissenschaftlichen Berichts der Behörde wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 488/2014 der Kommission neue…
In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission sind für eine Reihe von Lebensmitteln Höchstgehalte für Cadmium (Cd) festgelegt.
Abschnitt 3 (Metalle und andere Elemente), Unterabschnitt 3.2 (Cadmium) des Anhangs der Verordnung (EU) 2023/915 wird wie folgt geändert: 1. Eintrag 3.2.2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.