Erwägungsgrund 12 32023R1529
Zum Zwecke der Durchführung dieser Verordnung und um größtmögliche Rechtssicherheit in der Union zu gewährleisten, sollten die Namen und die übrigen sachdienliche Angaben zu den natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen entsprechend der Verordnung einzufrieren sind, veröffentlicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 und der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.