Erwägungsgrund 2 32023R1529
Mit dem Beschluss 2014/512/GASP werden der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland verboten. Dieses Verbot wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates umgesetzt und die betreffenden Güter und Technologien sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt.