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Am 20. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1986 angenommen, durch den drei iranische Personen und eine iranische Organisation angesichts ihrer Rolle bei der Entwicklung und Lieferung von UVA, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden, in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen wurden, die gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates restriktiven Maßnahmen unterliegen. Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2432 angenommen, durch den vier weitere iranische Personen und vier weitere iranische Organisationen in diese Liste aufgenommen wurden und am 25. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/432 angenommen, durch den vier weitere iranische Personen in diese Liste aufgenommen wurden.
Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2432 angenommen, durch den vier iranische Personen und vier iranische Organisationen angesichts ihrer…
Am 20. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1986 angenommen, durch den drei iranische Personen und eine iranische Organisation angesichts ihrer…
Am 25. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/432 angenommen, durch den vier iranische Personen angesichts ihrer Rolle bei der Entwicklung und…
Iran leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der sehr ernsten Lage…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die…
Iran leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der ernsten Lage ist der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.