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Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich zum Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und negative Auswirkungen von Batterien und Altbatterien zu verhindern und zu reduzieren, um ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit von Personen, von Sachgütern und der Umwelt sicherzustellen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern aufgrund des Harmonisierungsbedarfs auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus —
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich zum effektiven Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen bei gleichzeitiger Vermeidung und Verringerung der negativen…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich zum Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, negative Auswirkungen der Bewirtschaftung von Altfahrzeugen zu…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich sicherzustellen, dass die auf dem Unionsmarkt befindlichen Geräte und Ausrüstungen die Anforderungen für ein hohes Niveau…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts durch die Schaffung eines Rahmens, der den Zugang der Union zu…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich das Funktionieren des Binnenmarkts für Betriebsmittel dadurch zu gewährleisten, dass ein angemessenes Niveau der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.