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Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Smartphones, Mobiltelefonen, die keine Smartphones sind, schnurlosen Telefonen und Slate-Tablets festgelegt.
Diese Verordnung gilt nicht für folgende Produkte:
Mobiltelefone und Tablets mit flexiblem Haupt-Display, das der Nutzer teilweise oder vollständig ab- und aufrollen kann;
Smartphones, die für Hochsicherheitskommunikation ausgelegt sind;
Smartphones, andere Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets zur bestimmungsmäßigen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, die unter die Richtlinie 2014/34/EU fallen.
die folgenden elektrischen und elektronischen Produkte, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/35/EU oder der Richtlinie 2014/53/EU fallen:
Diese Verordnung gilt für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare…
Diese Verordnung gilt nicht für:
Diese Verordnung gilt nicht für:
Diese Richtlinie gilt nicht für die folgenden Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen:
Diese Verordnung findet Anwendung für die
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.