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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) legte gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der geltenden RHG für Pyriproxyfen vor . Die Behörde empfahl die Senkung der geltenden RHG für Pyriproxyfen auf Muskeln, Fett, Lebern und Nieren von Schweinen, Rindern, Ziegen und Pferden sowie in Milch von Rindern und Pferden auf die Bestimmungsgrenze im Einklang mit dem Grundsatz, dass die niedrigsten vernünftigerweise erreichbaren RHG festgesetzt werden sollten, sowie auf der Grundlage ausreichender unterstützender Daten für die geltende gute Agrarpraxis (GAP). Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, ist es angezeigt, den RHG für Pyriproxyfen auf diesen Erzeugnissen in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf dem von der Behörde ermittelten Niveau festzusetzen.
Für Pyriofenon legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Für Dimoxystrobin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Ametoctradin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Für Famoxadon hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Picolinafen legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Metrafenon legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.