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Im Rahmen der Überwachung sollten die Mitgliedstaaten insbesondere die Integrität der von wichtigen Marktakteuren durchgeführten Tätigkeiten berücksichtigen. Solche Aspekte könnten dem Europäischen Halbleitergremium von dem betreffenden Mitgliedstaat zur Kenntnis gebracht werden.
Die Mitgliedstaaten ermitteln in Zusammenarbeit mit der Kommission gemäß Artikel 19 in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene wichtige Marktakteure entlang den…
Überwachung der Integrität der von den gemäß Artikel 21 ermittelten wichtigen Marktakteuren durchgeführten Tätigkeiten durch die Mitgliedstaaten und…
welche Drittländer vorrangig für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Halbleitern in Betracht kommen könnten, wobei Folgendes…
Eine Reihe von Unternehmen, die Halbleiterdienstleistungen oder -waren anbieten, sind angesichts der Zahl der Unternehmen in der Union, die auf ihre Produkte…
Einschlägige Erkenntnisse, einschließlich Informationen einschlägiger Interessenträger und Industrieverbände, sollten dem Europäischen Halbleitergremium…
Vor diesem Hintergrund sollte die Kommission im Benehmen mit dem Europäischen Halbleitergremium und unter gebührender Einbeziehung von Interessenträgern die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.