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Die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 wurde schon häufig geändert. Um das Unionsrecht im Bereich der internationalen Rechnungslegungsstandards zu vereinfachen, sollte diese Verordnung der Klarheit und Transparenz halber ersetzt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 sollte daher aufgehoben werden.
Aufgrund der Art und des Umfangs der Änderungen, die an der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 vorgenommen werden müssen, zur Verbesserung der Rechtssicherheit,…
Aufgrund der Art und des Umfangs der Änderungen, die an der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 vorgenommen werden müssen, bedarf es eines neuen Rechtsrahmens in…
Der Klarheit halber sollte die Verordnung (EG) Nr. 584/2008 aufgehoben werden.
Da die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wesentlich geändert werden muss, sollte sie aus Gründen der Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz aufgehoben und durch…
Der Klarheit halber sollte die Verordnung (EG) Nr. 1500/2007 aufgehoben werden.
Der Klarheit halber ist es angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 aufzuheben und durch die vorliegende Verordnung zu ersetzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.