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Im Einklang mit den Grundsätzen, die in der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2017 mit dem Titel „Europäischer Interoperabilitätsrahmen — Umsetzungsstrategie“ festgelegt sind, hängt die Möglichkeit, fortgeschrittene digitale Dienste, einschließlich vertragsbasierter Zahlungsmodelle, zu entwickeln und transparente digitale Nutzerinformationen zu gewährleisten, von der Errichtung digital vernetzter und intelligenter Ladepunkte ab, die die Schaffung einer digital vernetzten und interoperablen Infrastruktur unterstützen. Diese intelligenten Ladepunkte sollten eine Reihe physischer Merkmale und technischer Spezifikationen (Hardware und Software) umfassen, die erforderlich sind, um Daten in Echtzeit zu versenden und zu empfangen und den Informationsfluss zwischen Marktteilnehmern (u. a. Ladepunktbetreiber, Mobilitätsdienstleister, e-Roaming-Plattformen, Verteilernetzbetreiber und letztlich Endnutzer) zu ermöglichen, die für die problemlose Abwicklung des Ladens auf diese Daten angewiesen sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in den Absätzen 1, 2 und 4 des vorliegenden Artikels genannten Ladepunkte intelligentes Laden und gegebenenfalls…
Bei der Festlegung dieser gemeinsamen Spezifikationen sollten die einschlägigen Spezifikationen für den Datenaustausch, die in den einschlägigen…
Zusätzlich zu den in der Verordnung (EU) 2023/1804 festgelegten Anforderungen stellen die Mitgliedstaaten oder die von ihnen benannten zuständigen Behörden…
Im Zuge der Umsetzung der delegierten Verordnungen (EU) Nr. 885/2013 , (EU) Nr. 886/2013 , (EU) 2015/962 und (EU) 2017/1926 der Kommission zur Ergänzung der…
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten regelmäßig bewerten, inwieweit Elektrofahrzeuge durch die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten zu einer…
Intelligente Messsysteme im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichen die Echtzeiterfassung der Daten, die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.