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Im Rahmen des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Abamectin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlichte die Behörde eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung dieses Wirkstoffs. Auf Grundlage der Studien zur Entwicklungsneurotoxizität schlug die Behörde vor, eine niedrigere zulässige tägliche Aufnahme (ADI) und eine niedrigere akute Referenzdosis (ARfD) festzulegen.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung dieses Wirkstoffs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Im Rahmen des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung für Indoxacarb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Für Methoxyfenozid veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) im Zusammenhang mit dem Verfahren für die…
Am 3. Februar 2021 ersuchte die Kommission die Behörde gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 um eine mit Gründen versehene Stellungnahme mit einer…
Für Spinosad legte die Behörde im Rahmen des Verfahrens für die Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.