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Die Übermittlung unstrukturierter Daten macht manuelle Eingriffe erforderlich, verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mindert die Qualität der Vergleichsergebnisse. Daher sollten die zuständigen nationalen Behörden Daten in strukturierter Form übermitteln und dabei die Mindestanforderungen an die Interoperabilität entsprechend dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen gemäß der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2017 mit dem Titel „Europäischer Interoperabilitätsrahmen — Umsetzungsstrategie“ einhalten. Darüber hinaus sollte die Übermittlung von Daten so weit wie möglich automatisiert werden, um den Verwaltungsaufwand der zuständigen nationalen Behörden zu verringern und sicherzustellen, dass die erforderlichen Daten regelmäßig und schnell bereitgestellt werden.
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ vom 6. April 2016 darauf…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ vom 6. April 2016 darauf…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. Dezember 2016 kontinuierliche Ergebnisse bei der Interoperabilität von Informationssystemen und Datenbanken…
Die Behörde koordiniert und entwickelt Interoperabilitätsrahmen und wendet diese an, um den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten sowie mit der Behörde…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die wichtigsten Daten übermitteln, damit relevante, aktuelle Informationen über die Programmdurchführung…
Das Format und das Verfahren für die Übermittlung der benötigten Daten muss genau bestimmt werden, um zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.