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Zur Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftfahrtbinnenmarkt und mit Blick auf die Einhaltung der Klimaschutzziele der Union sollten mit dieser Verordnung für die Nichteinhaltung der Bestimmungen durch Flugkraftstoffanbieter und Luftfahrzeugbetreiber wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen eingeführt werden. Die Höhe der Sanktionen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Umweltschaden und zur Beeinträchtigung der gleichen Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt stehen, die durch die Nichteinhaltung verursacht wurden. Bei der Verhängung von Bußgeldern und anderen Sanktionen sollten die Behörden die Entwicklung der Preise für Flugkraftstoff und SAF im Berichtsjahr berücksichtigen und können auch den Grad der Nichteinhaltung berücksichtigen, etwa im Fall wiederholter Verstöße.
Mit dieser Verordnung soll in erster Linie ein Rahmen geschaffen werden, mit dem gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Luftverkehrsmarkt der Union in Bezug auf…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jeder Flugkraftstoffanbieter, der seinen Verpflichtungen nach Artikel 4 hinsichtlich des Mindestanteils von SAF nicht…
Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die in Verkehr gebrachten Verpackungen zu stärken, vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und alle für die Anwendung der…
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung sollte Sanktionen nach sich ziehen. Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über diese Sanktionen festlegen.…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Nichtkonformität zu verhängen sind, und sicherstellen, dass diese Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.