Erwägungsgrund 7 32023R2533
In der Union betrug der jährliche Energieverbrauch von Haushaltswäschetrocknern, die der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 unterliegen, im Jahr 2020 Schätzungen zufolge 10,5 TWh/Jahr. In einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen („Business as usual“-Szenario) dürfte dieser Verbrauch bis 2030 auf 9 TWh/Jahr zurückgehen. Dieser Rückgang könnte jedoch beschleunigt werden, wenn die bestehenden Ökodesign-Anforderungen aktualisiert werden, sodass Haushaltswäschetrockner mit schlechter Energieeffizienz vom Markt verschwinden.