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Vor einem Beschluss gemäß Artikel 59, 60 und 61 gibt die ESMA den Personen, die Gegenstand eines solchen Beschlusses sind, Gelegenheit, zu den Feststellungen der ESMA angehört zu werden. Die ESMA stützt ihre Beschlüsse nur auf Feststellungen, zu denen sich die Personen, die Gegenstand des Verfahrens sind, äußern konnten.
Absatz 1 des vorliegenden Artikels gilt nicht, wenn dringende Maßnahmen gemäß Artikel 59 ergriffen werden müssen, um ernsthaften und unmittelbar bevorstehenden Schaden vom Finanzsystem abzuwenden. In einem solchen Fall kann die ESMA einen Interimsbeschluss fassen und muss den betreffenden Personen die Gelegenheit geben, so bald wie möglich nach Erlass ihres Beschlusses gehört zu werden.
Die Verteidigungsrechte der Personen, die Gegenstand eines Beschlusses der ESMA sind, müssen während des jeweiligen Verfahrens in vollem Umfang gewahrt werden. Diese Personen haben vorbehaltlich des berechtigten Interesses anderer Personen an der Wahrung ihrer Berufsgeheimnisse Recht auf Einsicht in die Akten der ESMA. Von der Akteneinsicht ausgenommen sind vertrauliche Informationen sowie interne vorbereitende Unterlagen der ESMA.
Vor einem Beschluss gemäß den Artikeln 48e, 48f und 48g gibt die ESMA den Personen, die Gegenstand des Verfahrens sind, Gelegenheit, zu ihren Feststellungen…
Vor einem Beschluss gemäß den Artikeln 38g, 38h und 38i gibt die ESMA den Personen, die Gegenstand des Verfahrens sind, Gelegenheit, zu ihren Feststellungen…
Vor einem Beschluss gemäß Artikel 24 Absatz 1 gibt der Rat der Aufseher der ESMA den Personen, die dem Verfahren unterworfen sind, Gelegenheit, zu den…
Bevor die ESMA einen Beschluss über die Verhängung einer Aufsichtsmaßnahme, einer Geldbuße oder eines Zwangsgelds gemäß den Artikeln 35, 36 und 37 fasst, gibt…
Vor einem Beschluss über die Verhängung einer Geldbuße oder eines Zwangsgelds gemäß den Artikeln 25j und 25k gibt die ESMA den Personen, die dem Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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