Erwägungsgrund 84 32022L2464RICHTLINIE (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die EZB wurde angehört und hat ihre Stellungnahme am 7. September 2021 abgegeben —
Erwägungsgrund 5 32011D0199BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (2011/199/EU)
Der Europäische Rat hat am 16. Dezember 2010 beschlossen, gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 2 EUV das Europäische Parlament und die Kommission zu diesem…
Erwägungsgrund 56 32022R0991VERORDNUNG (EU) 2022/991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation
Der EDSB wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 8. März 2021 eine Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 23 32023R2859VERORDNUNG (EU) 2023/2859 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank hat am 7. Juni 2022 ihre Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 11 32023R2869VERORDNUNG (EU) 2023/2869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank hat am 7. Juni 2022 ihre Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 11 32023L2864RICHTLINIE (EU) 2023/2864 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank hat am 7. Juni 2022 ihre Stellungnahme abgegeben.