Erwägungsgrund 2 32023R2663
Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Schemas bis zum 31. Dezember 2023 vor, mit Ausnahme der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder, welche weiterhin ohne Ablaufdatum gilt.