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Die Kommission muss dafür sorgen, dass die Beihilfevorschriften im Einklang mit dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit eingehalten werden. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, ihr die Erfüllung dieser Aufgabe erleichtern, indem sie durch geeignete Vorkehrungen sicherstellen, dass der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen, die einem einzigen Unternehmen auf der Grundlage der De-minimis-Regeln gewährt werden, den zulässigen Höchstbetrag nicht übersteigt. Die Mitgliedstaaten sollten die Beihilfegewährung überwachen, um zu gewährleisten, dass der in dieser Verordnung festgelegte Höchstbetrag nicht überschritten wird und die Kumulierungsregeln eingehalten werden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sollten die Mitgliedstaaten spätestens ab dem 1. Januar 2026 alle einschlägigen Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register auf nationaler Ebene oder auf Unionsebene erfassen und im Falle neuer Beihilfen prüfen, ob dadurch der in dieser Verordnung festgelegte Höchstbetrag überschritten würde. Das zentrale Register wird zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen beitragen. Sobald das Zentralregister Daten für einen Zeitraum von drei Jahren enthält, werden die Unternehmen nach dieser Verordnung nicht mehr verpflichtet sein, ihre anderen De-minimis-Beihilfen im Auge zu behalten und anzugeben. Für die Zwecke dieser Verordnung wird die Einhaltung des in dieser Verordnung festgelegten Höchstbetrags grundsätzlich anhand der im Zentralregister erfassten Informationen kontrolliert werden.
Die Kommission muss dafür sorgen, dass die Beihilfevorschriften im Einklang mit dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten…
Die Kommission muss dafür sorgen, dass die Beihilfevorschriften im Einklang mit dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten…
Die Kommission hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass die Beihilfevorschriften eingehalten werden, und nach dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die…
Die Kommission hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass die Beihilfevorschriften eingehalten werden, und nach dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die…
Solange das Zentralregister noch nicht eingerichtet ist bzw. noch keinen Zeitraum von drei Jahren abdeckt, muss ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, einem…
Solange das Zentralregister noch nicht eingerichtet ist bzw. noch keinen Zeitraum von 3 Jahren abdeckt, muss ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.