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Mit dem Beschluss 86/238/EWG wurde die Union Vertragspartei der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „Konvention“). Die Konvention setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Erhaltung und Bewirtschaftung von Thunfisch und verwandten Arten im Atlantik und den angrenzenden Meeren durch die Schaffung einer Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) und die Verabschiedung von im Konventionsbereich anwendbaren Empfehlungen, die für die Vertragsparteien und kooperierenden Nichtvertragsparteien, Rechtsträger und Rechtsträger im Fischereisektor (im Folgenden „Parteien“) verbindlich werden.
Die Europäische Union ist Vertragspartei der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT-Konvention“).
Mit dem Beschluss 86/238/EWG des Rates ist die Union der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT-Konvention)…
Die Union ist infolge des Erlasses des Beschlusses 86/238/EWG des Rates seit 14. November 1997 Vertragspartei der Internationalen Konvention zur Erhaltung der…
Die Union ist gemäß dem Beschluss 86/238/EWG des Rates seit dem 14. November 1997 Vertragspartei der Internationalen Konvention zur Erhaltung der…
Die ICCAT-Konvention bietet einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bei der Bestandserhaltung und Bewirtschaftung von Thunfisch und verwandten Arten im…
Die ICCAT-Konvention setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung von Thunfisch und verwandten Arten im Atlantik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.