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Eine mit Gründen versehene Stellungnahme ist die am wenigsten strenge Maßnahme zur Behebung festgestellter Mängel bei der Durchführung dieser Verordnung. Der IICB sollte im Anschluss an eine mit Gründen versehene Stellungnahme die Möglichkeit haben, Leitlinien abzugeben, um die Einrichtung der Union dabei zu unterstützen, dafür zu sorgen, dass ihr Rahmen, ihre Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken, ihr Cybersicherheitsplan und ihre Berichterstattung mit dieser Verordnung im Einklang stehen; danach sollte er die Möglichkeit haben, eine Verwarnung auszusprechen, in der die Einrichtung der Union aufgefordert wird, die festgestellten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Wurden die in der Verwarnung festgestellten Mängel nicht ausreichend behoben, so sollte der IICB die Möglichkeit haben, eine begründete Mitteilung abzugeben.
eine begründete Mitteilung an die betreffende Einrichtung der Union zu richten, falls Mängel, die in einer gemäß Buchstabe c ausgesprochenen Verwarnung…
Stellt der IICB fest, dass eine Einrichtung der Union diese Verordnung oder gemäß dieser Verordnung erlassene Leitlinien, Empfehlungen oder Aufrufe zum…
Ziel des IICB ist es, die Einrichtungen der Union dabei zu unterstützen, ihre jeweilige Cybersicherheitslage durch die Durchführung dieser Verordnung zu…
Um die ordnungsgemäße Durchführung dieser Verordnung sicherzustellen, sollte der IICB, wenn er der Auffassung ist, dass eine anhaltende Verletzung gegen diese…
Das CERT-EU sollte die Umsetzung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau durch Vorschläge für Leitlinien und Empfehlungen an den IICB…
In Ausnahmefällen, in denen eine Einrichtung der Union langfristig, vorsätzlich, wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen diese Verordnung verstößt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.