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Damit die Kommission die von den Mitgliedstaaten übermittelten Fangdaten validieren und ihre Pflichten im Rahmen internationaler Abkommen erfüllen kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission im Wege des direkten elektronischen Austauschs Daten über die Tätigkeit von Fischereifahrzeugen unter ihrer Flagge zur Verfügung stellen.
Jeder Flaggenmitgliedstaat stellt sicher, dass der direkte elektronische Austausch sachdienlicher Informationen zu Schiffen unter seiner Flagge mit der…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erfolgt, wie es in der…
Um ihre Pflichten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik erfüllen zu können, muss die Kommission Zugang zu verschiedenen von den Mitgliedstaaten erhobenen…
Die Mitgliedstaaten sollten Mindestangaben über die Merkmale und Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge der Union unter ihrer Flagge aufzeichnen. Diese…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Fischereifahrzeuge der Union unter ihrer Flagge, die außerhalb der Unionsgewässer Fischfang betreiben, in der Lage sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.