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Die ESMA sollte aktualisierte Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, um den mit der vorliegenden Verordnung an der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 vorgenommenen Änderungen Rechnung zu tragen. Dies würde es der Kommission ermöglichen, alle erforderlichen Korrekturen oder Änderungen vorzunehmen, um die in den bestehenden technischen Regulierungsstandards festgelegten Anforderungen entsprechend zu präzisieren. Die ESMA sollte ferner Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, in denen der Weitergabemechanismus, die Arten von Geschäften, durch die sich der Eindeckungsvorgang erübrigt, und die Frage, wie den Besonderheiten von Kleinanlegern bei der Ausführung der obligatorischen Eindeckung Rechnung getragen werden kann, im Einzelnen bestimmt werden.
Die ESMA erarbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards, in denen Folgendes festgelegt wird: Bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe technischer…
Die ESMA arbeitet in enger Abstimmung mit den Mitgliedern des ESZB Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes spezifiziert wird: Die…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV und den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und der Verordnung…
Die ESMA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Vorlage bei der Kommission ausarbeiten können. Diese Standards sollten die gemäß den Verordnungen…
Die ESMA sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards beauftragt werden, in denen näher festgelegt wird, nach welchen Kriterien…
Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der Anforderungen an die Bereitstellung von als Referenzwerte verwendeten Indizes und den Beitrag zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.