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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse eingeräumt werden bezüglich der Annahme gemeinsamer Spezifikationen zur Sicherstellung der Interoperabilität der Daten, der Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe und der gemeinsamen europäischen Datenräume, bezüglich gemeinsamer Spezifikationen für die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten und bezüglich gemeinsamer Spezifikationen für die Interoperabilität intelligenter Verträge. Auch sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse eingeräumt werden bezüglich der Veröffentlichung der Bezugnahmen auf harmonisierten Normen und gemeinsamen Spezifikationen für die Interoperabilität von in der zentralen Datenbank der Union für Normen für die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung von…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der technischen Lösungen zur Unterstützung des Datenaustauschs zu gewährleisten und die Interoperabilität der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf den Erlass von…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich des Formats und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden., damit sie…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.