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Unter dem Nutzer eines vernetzten Produkts sollte eine natürliche oder juristische Person, z. B. ein Unternehmen, ein Verbraucher oder eine öffentliche Stelle, verstanden werden, die Eigentümer eines vernetzten Produkts oder – beispielsweise durch einen Miet- oder Leasingvertrag – Inhaber bestimmter befristeter Rechte auf Zugang zu Daten aus dem vernetzten Produkt oder auf deren Nutzung ist oder verbundene Dienste für das vernetzte Produkt in Anspruch nimmt. Diese Zugangsrechte sollten in keiner Weise eine Änderung der oder einen Eingriff in die Rechte betroffener Personen, die möglicherweise mit einem vernetzten Produkt oder einem verbundenen Dienst interagieren, in Bezug auf die von dem vernetzten Produkt oder während der Erbringung verbundener Dienste generierten personenbezogenen Daten bewirken. Der Nutzer trägt die Risiken und genießt die Vorteile der Nutzung des vernetzten Produkts und sollte auch Zugang zu den von ihm generierten Daten haben. Er sollte daher berechtigt sein, aus den von diesem vernetzten Produkt und allen verbundenen Diensten generierten Daten Nutzen zu ziehen. Ein Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer sollte ebenfalls als Nutzer gelten, auch in Fällen, in denen mehrere Rechtsträger als Nutzer gelten können. Im Falle mehrerer Nutzer kann jeder einzelne Nutzer auf unterschiedliche Weise zur Datengenerierung beitragen und ein Interesse an verschiedenen Formen der Nutzung haben; Beispiele sind das Flottenmanagement für ein Leasingunternehmen oder Mobilitätslösungen für Einzelpersonen, die einen Car-Sharing-Dienst nutzen.
Vor Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags für ein vernetztes Produkt werden dem Nutzer vom Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber – wobei es sich…
Gelten mehrere Personen oder Rechtsträger als Nutzer, beispielsweise im Falle gemeinschaftlichen Eigentums oder wenn ein Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer…
Vor Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags für ein vernetztes Produkt sollte der Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber – bei dem es sich auch um den…
Diese Verordnung sollte nicht so verstanden werden, dass sie Dateninhabern ein neues Recht auf die Nutzung von Produktdaten oder verbundener Dienstdaten…
Für Produkte, die zum Zeitpunkt des Erwerbs, der Anmietung oder des Leasings so mit einem verbundenen Dienst vernetzt sind, dass das vernetzte Produkt ohne…
Bei der Nutzung eines vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes können, insbesondere wenn es sich bei dem Nutzer um eine natürliche Person handelt, Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.