Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Bereichen Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder der Vollstreckung strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Sanktionen sowie der Erhebung von Daten für Steuer- oder Zollzwecke sollten sich öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder Einrichtungen der Union auf ihre Befugnisse im Rahmen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts stützen. Diese Verordnung berührt daher nicht die Gesetzgebungsakte für die Datenweitergabe, den Datenzugang und die Datennutzung in diesen Bereichen.
Dieses Kapitel gilt nicht für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und die Einrichtungen der Union, die Tätigkeiten zur Verhütung,…
Die vorliegende Verordnung gilt weder für freiwillige Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen privaten und öffentlichen Stellen – insbesondere…
Diese Verordnung berührt nicht das Unionsrecht, in denen hinsichtlich der Bedürfnisse eines Sektors, eines gemeinsamen europäischen Datenraums oder eines…
Diese Verordnung soll nicht die Einhaltung von Zoll- oder Steuervorschriften sicherstellen und wirkt sich nicht auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei…
Diese Verordnung berührt nicht Rechtsvorschriften der Union nationale Rechtsvorschriften über die Datenweitergabe, den Datenzugang und die Datennutzung zum…
Diese Verordnung sollte weder für freiwillige Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen privaten und öffentlichen Stellen, einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.