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Die Informationen, die Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten Kunden bereitstellen müssen, könnten die Ausstiegsstrategie der Kunden unterstützen. Die Informationen sollten Folgendes umfassen: Verfahren für die Einleitung des Wechsels vom Datenverarbeitungsdienst, die maschinenlesbaren Datenformate, in die die Nutzerdaten exportiert werden können, die Instrumente für den Datenexport – einschließlich offener Schnittstellen – und Informationen zur Kompatibilität mit harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen auf der Grundlage offener Interoperabilitätsspezifikationen, Informationen über bekannte technische Beschränkungen und Einschränkungen, die sich auf den Vollzug des Wechsels auswirken könnten, und die geschätzte Zeit, die erforderlich ist, um den Wechsel zu vollziehen.
die Verpflichtung des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, die für die vertraglich vereinbarten Dienste relevante Ausstiegsstrategie des Kunden zu…
Informationen über die verfügbaren Verfahren für den Wechsel und die Übertragung von Inhalten auf den Datenverarbeitungsdienst, einschließlich Informationen…
Andere als die in Absatz 1 genannten Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten stellen allen ihren Kunden und den betreffenden übernehmenden Anbietern von…
Wenn der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten die Extraktion der dem Kunden gehörenden exportierbaren Daten behindert, kann das die…
Um den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, sollten alle beteiligten Parteien, einschließlich des ursprünglichen und des übernehmenden…
Datenverarbeitungsdienste für Dienste, bei denen die meisten Hauptmerkmale speziell auf konkrete Vorgaben eines einzelnen Kunden zugeschnitten sind oder bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.