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Auch historische Informationen sollten in das ESAP aufgenommen werden können, damit für eine bessere Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit von Informationen gesorgt ist. Solche historischen Informationen sollten Informationen umfassen, die frühestens fünf Jahre vor dem Zeitpunkt veröffentlicht wurden, zu dem sie an das ESAP übermittelt werden müssen. Damit die Einheitlichkeit und Vollständigkeit historischer Informationen sichergestellt ist, sollte die Möglichkeit, historische Informationen über das ESAP zugänglich zu machen, den Sammelstellen vorbehalten bleiben, bei denen es sich um Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union handelt.
Damit die Informationen auf dem ESAP im Zeitverlauf vergleichbar sind, sollten die Nutzer auch Zugang zu früheren Informationen, einschließlich historischer…
Sammelstellen, bei denen es sich um Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union handelt und die dem ESAP gemäß Artikel 1 Absatz 3 historische Informationen…
Sammelstellen, bei denen es sich um Einrichtungen und sonstige Stellen der Union handelt, können dem ESAP ab dem Geltungsbeginn der Verpflichtung zur…
„historische Informationen“ die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a genannten Informationen, die frühestens fünf Jahre vor dem Geltungsbeginn der Verpflichtung…
Die über das ESAP öffentlich zugänglich zu machenden Informationen sollten von Sammelstellen erhoben werden, die für die Sammlung der Informationen benannt…
Für die Zwecke des Funktionierens des ESAP sollten Sammelstellen benannt werden, die bei Unternehmen für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.